‚Staatsbürgerkunde‘ war in der DDR ein Unterrichtsfach. Es wurde 1957 eingeführt und ersetzte damit das bis 1950 unterrichtete Fach Gegenwartskunde. Zu den Inhalten gehörten die Vermittlung u.a. der Ideologie des Marxismus-Leninismus , der Politischen Ökonomie, des wissenschaftlichen Sozialismus, des Aufbau des Staates sowie der Rechte und Pflichten von Bürger*innen der DDR. Unterrichtet wurde das Fach zunächst in den Klassen 9 bis 12, ab 1969 bereits ab Klasse 7 der Polytechnischen Oberschule (POS) jeweils mit einer Wochenstunde (Grammes, 2006, S. 51-69).
‚Staatsbürgerkunde‘ galt in der DDR als wichtiges Mittel der politischen Erziehung im einheitlichen sozialistischen Bildungs- und Erziehungssystem . Schwerpunkte des Faches waren die Herausbildung eines Klassenbewusstseins und das Bekenntnis zum ‚Arbeiter- und Bauernstaat‘ DDR. Der Unterricht war eng verknüpft mit den in die Schulen integrierten Kinder- und Jugendorganisationen (Pioniere , FDJ).
Literatur
Grammes, T./ Schluß, H./ Vogler, H.-J. (2006): Staatsbürgerkunde in der DDR. Ein Dokumentenband. Wiesbaden: Springer VS.
Lehrplanwerk Staatsbürgerkunde – Klasse 7–10 (1983). Berlin: Volk und Wissen. Bundesarchiv, BArch, DR 200/4847.