Staatsbürgerkunde

‚Staatsbürgerkunde‘ war in der DDR ein Unterrichtsfach. Es wurde 1957 eingeführt und ersetzte damit das bis 1950 unterrichtete Fach Gegenwartskunde. Zu den Inhalten gehörten die Vermittlung u.a. der Ideologie des Marxismus-Leninismus , der Politischen Ökonomie, des wissenschaftlichen Sozialismus, des Aufbau des Staates sowie der Rechte und Pflichten von Bürger*innen der DDR. Unterrichtet wurde das Fach zunächst in den Klassen 9 bis 12, ab 1969 bereits ab Klasse 7 der Polytechnischen Oberschule (POS) jeweils mit einer Wochenstunde (Grammes, 2006, S. 51-69).

‚Staatsbürgerkunde‘ galt in der DDR als wichtiges Mittel der politischen Erziehung im einheitlichen sozialistischen Bildungs- und Erziehungssystem . Schwerpunkte des Faches waren die Herausbildung eines Klassenbewusstseins und das Bekenntnis zum ‚Arbeiter- und Bauernstaat‘ DDR. Der Unterricht war eng verknüpft mit den in die Schulen integrierten Kinder- und Jugendorganisationen (Pioniere , FDJ).

Literatur

Grammes, T./ Schluß, H./ Vogler, H.-J. (2006): Staatsbürgerkunde in der DDR. Ein Dokumentenband. Wiesbaden: Springer VS.

Lehrplanwerk Staatsbürgerkunde – Klasse 7–10 (1983). Berlin: Volk und Wissen. Bundesarchiv, BArch, DR 200/4847.